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Aktuelle Auto News

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Ein großer Name kehrt zurück: Als erstes Modell einer neuen, besonders sportlichen Ausstattungsreihe debütiert im Mai der Twingo Gordini R.S. in der exklusiven Metallic-Lackierung „Gordini-Blau“. Die markante Farbe ist eine Hommage an die überwiegend ...
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Schickes Coupé zum Superpreis

– RCZ, Coupé-Cabriolets und Millesim-Modelle zum Easy Drive Tarif – Sport-Coupé ab einer Leasingrate von 399 Euro erhältlich – „Easy Drive Tarif“ jetzt mit finanzieller Absicherung ohne Aufpreis
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Unfall - daran müssen Sie denken

Auch bei kleinen Remplern: Ein Zettel reicht nicht aus.

Es hat gekracht. Alle Beteiligten sind aufgeregt und möglicherweise sogar verletzt.

Trotz allem ist es wichtig gerade jetzt einen kühlen Kopf zu bewahren und weiteren Schaden zu vermeiden.

Bei jedem Unfall gilt: Sichern - helfen - melden.

 

Zu seiner Sicherheit unbedingt eine Warnweste anziehen.

Als erstes muss die Unfallstelle gesichert werden, das gilt im besonderen für Autobahn und Landstrasse. Sofort die Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck mindestens 100 Meter hinter dem Fahrzeug aufstellen. Wenn der Unfall direkt hinter eine Kurve passiert ist, muss das Warndreieck unbedingt vor der Kurve aufgestellt werden.

Als nächstes muss die Polizei und bei einem Verletzten auch der Rettungsdienst benachrichtigt werden. Verletzten Personen muss umgehend geholfen werden, denn wer keine Erste Hilfe leistet, kann sich sogar strafbar machen. Bei allen Aktionen, sollten man zu seiner Sicherheit unbedingt eine Warnweste anziehen.

 

So ein Unfall kann teuer werden. Nach der Absicherung und Erster Hilfe sollten die Kennzeichen, Name und Anschrift der Beteiligten und die Versicherungsdaten des Unfallgegners notiert werden. Auch Fotos des Schadens und der Unfallstelle (mit dem Handy) können bei Feststellung der Schuld und der späteren Schadensregulierung durch die Versicherung behilflich sein. Immer wichtig ist es die Namen aller möglichen Zeugen festzuhalten - sobald alle Details notiert sind, muss die Unfallstelle umgehend geräumt werden.

 

Ein kleiner Schaden beim Parken, auch wenn es nur ein winziger Kratzer ist, kann für viel Ärger sorgen. Auf keinen Fall reicht es aus, nur einen Zettel mit Namen und Telefonnummer zu hinterlassen. Wer den Unfallort verlässt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht. Das ist eine Straftat mit erheblichen Folgen: Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg kann das unerlaubte Entfernen vom Unfallort auch den Führerschein kosten.

 

Foto AvD