Wussten Sie eigentlich, dass Fahrzeughersteller die Autoteile nur zu 20 Prozent selbst produzieren und diese in der Regel mit seinem eigenen Logo versehen? Etwa 80 Prozent der Teile eines Fahrzeugs werden den Fahrzeugherstellern von der Teileindustrie an das Produktionsband bzw. als Ersatzteil in das gebundene Vertriebsnetz geliefert. Die Lieferanten dieser Teile haben das durch die „Aftermarket-GVO“ verbriefte Recht, neben dem Logo des Fahrzeugherstellers auch die eigene Marke auf der Komponente anzubringen („Double Branding“).
Des Weiteren dürfen die Zulieferer der Erstausrüstung (OES) von den OEM nicht daran gehindert werden, diese Teile in den gesamten Aftermarket zu liefern. Dabei dürfen sie nur ihre eigene Marke verwenden, wenngleich die Komponente oftmals vom selben Band kommt, wie das Teil für die Erstausrüstung der Fahrzeughersteller.
Die Lieferung der Produkte erfolgt an zwei unterschiedliche Märkte. Der eine Markt besteht aus den Automobilwerken und deren angeschlossenen Vertragswerkstätten, der andere Markt wird als freier Kfz-Markt (nicht an einer Automobilmarke gebunden) bezeichnet.
Weitere Informationen und geltenden Bestimmungen der Aftermarket-GVO finden Sie hier: www.gva.de
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