Bei allen unterstützenden Systemen gilt: Es ist unterstützend tätig und (noch) nicht dazu gedacht, dem Fahrer das Autofahren abzunehmen. Der Mensch bleibt verantwortlich.
Teilautomatisierte Fahrfunktionen: das System übernimmt sowohl die Quer- als auch die Längsführung des Fahrzeugs für einen gewissen Zeitraum oder in spezifischen Situationen. Der Fahrer muss das System nach wie vor dauerhaft überwachen und jederzeit zur vollständigen Übernahme der Fahraufgabe bereit sein.
Vollautomatisierte Fahrfunktionen: das System übernimmt die Quer- und Längsführung vollständig in einem definierten Anwendungsfall. Der Fahrer muss das System nicht überwachen. Das System ist in allen Situationen in der Lage, einen risikominimalen Zustand herzustellen.
Autonomes ("fahrerloses") Fahren als höchste Automatisierungsstufe: das System übernimmt das Fahrzeug vollständig vom Start bis zum Ziel; alle im Fahrzeug befindlichen Personen sind in diesem Fall Passagiere.
Foto: Bundesministerium für Verkehr