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Bei Mietwagen Reifen prüfen

Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist, muss selbst darauf achten, dass das Fahrzeug mit entsprechender Winter- oder Sommerbereifung ausgerüstet ist.

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Auch wenn die meisten Autovermieter ihre Flotten im Winter umrüsten oder das ganze Jahr mit M+S-Ganzjahresreifen laufen lassen: Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, die Mietfahrzeuge mit saisonal notwendiger Bereifung auszurüsten, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 60 Euro. Wer andere behindert, etwa weil er liegen bleibt, muss mit 80 Euro rechnen; wer andere gefährdet sogar mit 100 Euro Bußgeld. Für alle drei Fälle wird zudem ein Punkt ins Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Wenn auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen ein Unfall passiert, muss der Fahrer 120 Euro bezahlen und sogar mit Regressforderungen der Versicherung rechnen.

Foto: DEKRA

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